Zu allen Kursen ist vorherige Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühren.
Sie erhalten generell eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ansonsten gilt darüber hinaus: Ihre Anmeldung ist angenommen, wenn Sie keine gegenteilige Nachricht erhalten.
Die telefonische Anmeldung schließt die Bereitschaft ein, die Kursgebühren abbuchen zu lassen.
Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen und Herunterladen.
Fälligkeit der Kursgebühr
Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn bar oder per Überweisung bezahlt sein, wenn nicht, muss eine Abbuchungserlaubnis erteilt werden.
Für nicht besuchte Kursstunden, auch aus gesundheitlichen Gründen, wird kein Ersatz geleistet.
Bei Kursausfall (Absage durch das Haus der Familie) werden die vollen Kursgebühren ohne Abzug erstattet.
Was ist bei einer Abmeldung zu beachten?
Bei Abmeldungen im Kursbereich Kochen, Backen etc. müssen wir aus organisatorischen Gründen eine Materialkostenpauschale in Rechnung stellen, es sei denn,
es wird eine Ersatzperson angemeldet.
Materialkostenpauschalen und Abmeldefristen:
€ 7,00 bei Koch- und Backkursen ab 3. Werktag vor Kursbeginn
€ 15,00 bei Weinseminaren ab 5. Werktag vor Kursbeginn
€ 15,00 bei Fischseminaren ab 10. Werktag vor Kursbeginn
Die Höhe der Gebühren ist aus dem Programm ersichtlich. Die Kosten für Lehr- und Arbeitsmaterial sind darin nicht enthalten; sie sind im Kurs bar zu entrichten. Alle Kurse werden nur bei genügender Anzahl Teilnehmender durchgeführt. Unterbelegte Kurse können nach vorheriger Absprache gekürzt oder im Preis erhöht werden.
10 % Gebührenermäßigung erhalten Studierende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/-innen.
25% Gebührenermäßigung erhalten Inhaber des Heidenheimer Förderpasses bei Vorlage des Nachweises.
Alle Ermäßigungen können nur im Voraus bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Siehe auch Rubrik „Fördermöglichkeiten“